
Sobald du mit Inhalten auf OnlyFans, Fansly oder einem Webcam-Portal regelmäßig Geld verdienst, bist du in Deutschland selbstständig tätig — und musst das in aller Regel beim Gewerbeamt anmelden. Für viele ist das der erste Behördenkontakt als Unternehmerin. Dieser Ratgeber erklärt die Schritte in der richtigen Reihenfolge und nennt die Fragen, die du mit einer Steuerberatung klären solltest. Er ist Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir sind eine Agentur, keine Kanzlei — siehe auch Steuern für Creatorinnen.
Brauche ich überhaupt ein Gewerbe?
Wer selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnabsicht tätig ist, betreibt grundsätzlich ein Gewerbe, sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Ob Content für Abo-Plattformen als künstlerisch-freiberuflich oder als gewerblich gilt, wird in der Praxis überwiegend zugunsten des Gewerbes entschieden: Finanzämter sehen darin meist den Vertrieb digitaler Inhalte. Eine pauschale Antwort für jeden Einzelfall gibt es nicht, deshalb lohnt es sich, die Einordnung mit der Steuerberatung festzuhalten.
Wichtig: Es gibt keine Umsatzgrenze, unter der eine Anmeldung entfällt. Auch kleine, regelmäßige Einnahmen zählen. Wer nur einmalig und ohne Absicht der Wiederholung etwas verkauft, ist kein Gewerbe — wer ein Abo-Profil betreibt, schon.

Schritt 1: Vorbereitung
Bevor du zum Amt gehst oder das Online-Formular deiner Stadt öffnest, kläre drei Dinge:
- Volljährigkeit: Ohne sie kein Account, keine Anmeldung, kein Business. Das ist die Grundlage für alles Weitere.
- Betriebssitz: In der Regel deine Wohnadresse. Wer seine Privatadresse schützen will, kann über eine Geschäftsadresse nachdenken — prüfe aber, ob sie als Betriebssitz akzeptiert wird.
- Startdatum: Der Tag, an dem du die Tätigkeit aufnimmst oder aufgenommen hast. Die Anmeldung soll zeitnah zum Beginn erfolgen.
Gleicher Betreiber: Für Darstellerinnen, die zusätzlich für Produktionen drehen, gibt es eine eigene Anleitung zur Gewerbeanmeldung auf porno-casting.net (18+).
Schritt 2: Die Tätigkeitsbezeichnung
Im Formular beschreibst du deine Tätigkeit. Du musst dort nicht jedes Detail deines Contents ausbreiten, aber die Beschreibung sollte zutreffen. Verbreitet sind neutrale, korrekte Formulierungen wie „Erstellung und Vertrieb digitaler Medieninhalte über Online-Plattformen“ oder „Content-Erstellung und Online-Marketing“. Wenn du zusätzlich Werbekooperationen auf Instagram oder TikTok machst, kannst du das ergänzen.
Eine zu vage Bezeichnung kann Rückfragen auslösen, eine bewusst falsche Bezeichnung ist keine gute Idee. Wenn du unsicher bist, frag beim Gewerbeamt nach, welche Formulierung dort üblich ist.
Schritt 3: Anmeldung beim Gewerbeamt
Die Anmeldung läuft in vielen Städten online, sonst persönlich. Du brauchst deinen Ausweis und gegebenenfalls eine Meldebescheinigung. Die Gebühr unterscheidet sich je nach Gemeinde und liegt meist im unteren zweistelligen Bereich. Nach der Anmeldung bekommst du eine Bestätigung, den Gewerbeschein.
Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Stellen: das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls die Berufsgenossenschaft. Die Mitgliedschaft in der IHK ist Pflicht, Beiträge fallen bei kleinen Gewinnen aber oft gering aus oder entfallen.
Schritt 4: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Kurz nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt — beziehungsweise du reichst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein. Darin schätzt du Umsatz und Gewinn für das erste Jahr, wählst, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst, und gibst deine Bankverbindung an. Danach bekommst du eine Steuernummer.
Die Schätzung muss nicht auf den Euro genau sein, sollte aber realistisch bleiben. Wer viel zu niedrig schätzt, wird später mit Nachzahlungen überrascht; wer zu hoch schätzt, zahlt unter Umständen höhere Vorauszahlungen. Orientierung für eine erste Schätzung bietet der Einnahmerechner — als Modell, nicht als Prognose.
Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer
Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuer, wenn bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Seit 2025 liegen sie bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Klingt einfach, ist es bei Creator-Plattformen aber nicht immer: Die Plattformen sitzen oft im Ausland, und die Frage, wem du eigentlich deine Leistung erbringst — der Plattform oder den Fans — beeinflusst die umsatzsteuerliche Behandlung. Genau das gehört in ein Gespräch mit einer Steuerberatung, die Erfahrung mit Online-Plattformen hat.
Gewerbesteuer und Einkommensteuer
Die Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmerinnen erst an, wenn der Gewinn den Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr übersteigt. Der Gewinn — also Einnahmen minus Betriebsausgaben — unterliegt außerdem der Einkommensteuer. Betriebsausgaben können zum Beispiel Kamera, Licht, Kostüme, Software, Agenturprovision oder anteilige Kosten für einen Arbeitsraum sein, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Sammle Belege von Anfang an digital und getrennt vom Privaten.
Ein separates Geschäftskonto ist für Einzelunternehmerinnen nicht immer vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Wie du Auszahlungen sauber trennst, erklärt Auszahlung und Banking für Creatorinnen.
Krankenversicherung und Rücklagen
Wer bisher familienversichert war oder als Studentin versichert ist, muss prüfen, ob die neue Tätigkeit daran etwas ändert. Ab bestimmten Einkommensgrenzen endet die Familienversicherung. Melde die Selbstständigkeit deiner Krankenkasse und frag nach den Folgen, bevor ein Bescheid dich überrascht.
Eine Faustregel, die viele Steuerberatungen nennen: Lege einen festen Anteil jeder Auszahlung für Steuern zurück, bevor du den Rest ausgibst. Wie hoch dieser Anteil sein sollte, hängt von deinem Einkommen ab — lass ihn dir einmal ausrechnen.
Datenschutz und Impressum
Die Gewerbeanmeldung ist nicht öffentlich einsehbar wie ein Handelsregistereintrag. Anders sieht es aus, wenn du eine eigene Website betreibst: Dann gilt in Deutschland die Impressumspflicht mit ladungsfähiger Anschrift. Auf großen Plattformen trägt in der Regel die Plattform das Impressum für die Plattform selbst; für eigene Seiten oder Link-Sammlungen solltest du die Pflicht prüfen. Wie du deine Privatsphäre trotzdem schützt, steht in Anonymität als Creatorin und auf der Seite Privatsphäre.
Checkliste zum Abhaken
- Tätigkeitsbezeichnung formuliert und Betriebssitz geklärt.
- Gewerbe angemeldet, Gewerbeschein abgelegt.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht, Steuernummer erhalten.
- Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung mit Steuerberatung abgestimmt.
- Geschäftskonto eröffnet, Belege digital sortiert.
- Krankenkasse informiert, Rücklage für Steuern eingerichtet.
Typische Fehler im ersten Jahr
Die meisten Probleme entstehen nicht bei der Anmeldung, sondern danach. Der häufigste Fehler ist fehlende Rücklage: Die Einnahmen der ersten Monate werden ausgegeben, und ein Jahr später kommen Steuerbescheid und Vorauszahlungen gleichzeitig. Der zweite Fehler ist Belegchaos. Wer Quittungen für Kamera, Licht oder Software nicht aufhebt, verschenkt Betriebsausgaben und zahlt mehr Steuern als nötig.
Drittens unterschätzen viele die Fristen. Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Regelbesteuerung und Vorauszahlungen haben feste Termine. Trag sie dir in den Kalender ein, sobald du sie kennst. Und viertens: Plattformen zahlen oft in Dollar aus. Wechselkurse und Gebühren für die Umrechnung sollten in deiner Buchhaltung nachvollziehbar sein.
Wenn du nebenbei angestellt bist oder studierst
Viele starten neben einem Job oder einem Studium. Das ist möglich, hat aber eigene Folgen. Angestellte sollten ihren Arbeitsvertrag auf Regeln zu Nebentätigkeiten prüfen. Studierende sollten klären, ob sich durch die Einnahmen etwas an BAföG, Kindergeld oder der studentischen Krankenversicherung ändert. Wer Sozialleistungen bezieht, muss Einnahmen in der Regel melden. In all diesen Fällen gilt: lieber einmal zu früh nachfragen als später zurückzahlen.
Welche Rolle eine Agentur dabei spielt
Eine Agentur nimmt dir die Anmeldung nicht ab, kann aber vieles einfacher machen. Wir sorgen zum Beispiel dafür, dass unsere Abrechnungen so aufgebaut sind, dass deine Steuerberatung sie ohne Rückfragen verwenden kann: mit Bezugsgröße, Zeitraum und Provision je Plattform. Eine Agenturprovision ist in der Regel eine Betriebsausgabe. Wie die Zusammenarbeit insgesamt aussieht, steht auf der Seite Creator-Management.
Kurz beantwortet
Kann ich OnlyFans ohne Gewerbe betreiben? Bei regelmäßigen Einnahmen in aller Regel nicht. Wer es trotzdem tut, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder, sobald das Finanzamt von den Einnahmen erfährt, etwa über Kontoumsätze oder eine spätere Prüfung.
Erfährt mein Umfeld von der Anmeldung? Das Gewerbeamt informiert Behörden und Kammern, nicht deine Familie oder deinen Arbeitgeber. Bist du angestellt, prüfe aber, ob dein Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten anzeigepflichtig macht.
Hilft eine Agentur bei der Anmeldung? Wir erklären die Schritte und vermitteln auf Wunsch Kontakt zu Steuerberatungen mit Plattformerfahrung. Die Anmeldung selbst und die steuerliche Beratung bleiben bei dir und deiner Beratung.


